SPONSOREN

Kälte Klima Woebken

TATTOO STUDIO ANSBACH

COPYSHOP ONLINE


WERBUNG

Unterstützen Sie uns mit
Ihrem Online-Einkauf
ohne Extrakosten

Spendenportal

benefind.de - Sie suchen, wir spenden.

Kingtools.de - kostenlose Homepagetools


SPENDER

Uwe W. 310,00 €
Hannes P. 180,00 €
Nicole G.  320,00 €
Norbert W. 300,00 €
Jonas v.d.G. 5,00 €
Marga & Dieter N. 5,00 €
Udo K. 50,00 €
Josef 20,00 €

weiter lesen


INFO-BOX


our web in english Unser Web in Deutsch

ganz einfach per PayPal.

Der kleinste Betrag hilft.
Schon für 1 € können wir
5 Steine herstellen.

Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere Arbeit. Die Jugendlichen in Gambia werden es Ihnen Danken. Gerne können Sie auch eine Patenschaft übernehmen.
Rufen Sie uns an und sprechen Sie mit uns.

Freistellungsbescheid

vom Finanzamt Ansbach, der einem Spendensiegel gleichge-
stellt ist, aber keine hohen Kosten verursacht.

Bookmark and Share

News Feed   FEED Abo


NEWS

18.05.2012
Der Geschäftsbericht für die Jahre 2009 bis 2011 ist fertig zur Abgabe beim Finanzamt.....
weiter lesen
 

10.05.2012
Heute wurde unser Verein bei boost.de angemeldet, damit unsere Unterstützer durch Online-Einkäufe für FBiG Spenden generieren können.......
weiter lesen
 

09.03.2012
Unsere Sachspendenaktion durch Anzeigen in der hiesigen Tageszeitung und dem Wochenblatt war zwar nicht vom großen Erfolg gekrönt, doch einige Menschen...
weiter lesen

22.02.2012
Heute habe ich in der Zeitung zwei Anzeigen aufgegeben. Ich möchte nun die Idee verwirklichen, die ich schon lange mit mir herumtrage. Es soll ein kleiner Laden werden in dem....
weiter lesen
 


Bei AMAZON haben wir für über 400 Euro gespendete Bücher und diverse Elektronikartikel verkauft. Die Bücher wurden von Frau Gertrud P. gespendet.


INTERESSANTES

GAMBIA MALAWI

FOTOALBUM

mit Bildern aus Afrika, die einen Eindruck von diesem riesigen Kontinent vermitteln wollen.


LANDESINFORMATION

zu Gambia. Ein wenig über die Geschichte, die Politik, sowie landes spezifische Infor-mationen, wie Bildung und Gesundheitssituation.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Definition, Geltungsbereich

1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Förderverein Berufsbildung in Gambia e.V., FBiG e.V. (nachfolgend FBiG e.V. genannt) nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die folgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn FBiG e.V. in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
2. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch FBiG e.V. schriftlich bestätigt sind.
3. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen.

II. Angebote, Auftragsbestätigung

1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann FBiG e.V. dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.
2. Ein Liefervertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens mit Versendung der Ware zustande. Eine Übermittlung per Datenfernübertragung genügt der Schriftform. Kann FBiG e.V. durch Vorlage eines Sendeberichts nachweisen, das sie eine Erklärung per Telefax oder Datenfernübertragung abgeschickt hat, wird vermutet, das dem Besteller die Erklärung zugegangen ist.
3. Sofern sich FBiG e.V. zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages eines Tele- oder Mediendienstes bedient, verzichtet der Besteller auf eine Mitteilung der in der Rechtsverordnung nach Art.241EGBGB bestimmten Informationen sowie auf eine Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung. Auf elektronischem Wege übermittelte Bestellungen gelten erst dann als zugegangen, wenn sie von FBiG e.V. abgerufen und geöffnet wurden. FBiG e.V. behält sich das Recht vor, Bestellungen ungeöffnet zu löschen.

III. Preise - Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise von FBiG e.V. verstehen sich ab Lager zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
3. Sofern FBiG e.V. ohne das ein gesetzlicher Anspruch des Bestellers besteht - ausgelieferte Ware wieder zurücknimmt, berechnet FBiG e.V. für den dadurch zusätzlich entstehenden Aufwand eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Warenwertes mindestens jedoch 15,- €.
4. Für Kleinaufträge unter einem Netto-Warenwert von € 50,- wird ein Mindermengenzuschlag erhoben.
5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Zahlungen bei Lieferung, spätestens bei Rechnungseingang fällig. Rechnungen sind, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind, ohne Abzüge zahlbar. Unbeschadet dessen ist FBiG e.V. jederzeit dazu berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Lieferung von einer Zug um Zug Zahlung abhängig zu machen.
6. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem FBiG e.V. oder Dritte die gegenüber FBiG e.V. einen Anspruch haben über den Betrag verfügen können.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FBiG e.V.  anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Besteller nach Eintritt der Fälligkeit durch Mahnung in Verzug gesetzt werden. Ist der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt, kommt der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist FBiG e.V. außerdem berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. FBiG e.V. behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch FBiG e.V. gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch FBiG e.V. schriftlich erklärt wird.
3. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt FBiG e.V. jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen FBiG e.V. und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von FBiG e.V., die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich FBiG e.V., die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann FBiG e.V. verlangen, das der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für FBiG e.V. vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, FBiG e.V. nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt FBiG e.V. das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5. Werden die Liefergegenstände mit anderen, FBiG e.V. nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt FBiG e.V. das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für FBiG e.V. 6. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller FBiG e.V. unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von FBIG e.V. hinzuweisen.
7. FBiG e.V. verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als diese den Wert zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt FBiG e.V.

V. Lieferungen, Lieferzeit

1. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt voraus, das alle technischen Fragen geklärt sind und Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Frist angemessen verlängert.
2. FBiG e.V. wird den Besteller unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung mit Vertragsware beliefern.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4. FBiG e.V. behält sich bei Verbrauchsgütern Mehr – und Minderlieferungen bis zu 10 % vor.
5. Verzögert sich die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers, wird die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers bei FBiG e.V. verwahrt.
6. Bezüglich der für die Liefergegenstände angegebenen Maße behält sich FBiG e.V. die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, die Einhaltung der Maße wird ausdrücklich zugesichert.
7. Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Streik, unverschuldetem Unvermögen sowie ungünstigen Witterungsverhältnissen um die Dauer der Behinderung.
8. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist FBiG e.V. berechtigt anderweitige Aufträge Dritter vorzuziehen und die Lieferzeit angemessen zu verlängern. Unbeschadet weitergehender Ansprüche ist FBiG e.V. berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

VI. Lieferverzug

1. Kommt FBiG e.V. mit der Lieferung in Verzug, so hat der Besteller Anspruch auf Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs. Dieser ist auf 0,3% des Kaufpreises für jede volle Woche der Verzögerung festgesetzt, maximal jedoch 6,0%.
2. Befindet sich FBiG e.V. mit einer Teillieferung in Verzug, berechnet sich dieser pauschalierte Schadensersatzanspruch auf der Basis des Kaufpreises für noch nicht abgenommene Teile.
3. Der Besteller verliert den Anspruch auf Zahlung des pauschalierten Schadensersatzanspruchs, wenn er diesen nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt geltend macht, zu dem die Lieferung hätte erfolgen sollen.
4. Die Geltendmachung eines über den pauschalierten Schadensersatzanspruch hinausgehenden Verzugsschadens ist ausgeschlossen, es sei denn, FBiG e.V. hätte den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, oder der Verzugsschaden wäre die Folge einer wesentlichen Vertragsverletzung oder durch den Verzug wäre eine Lebens- Körper oder Gesundheitsverletzung eingetreten.

VII. Versand - Gefahrenübergang

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung auf Kosten von FBiG e.V. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen.
2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

VIII. Schutzrechte

1. Der Besteller verpflichtet sich, FBiG e.V. von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Produkte unverzüglich in Kenntnis zu setzen und FBiG e.V. auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. FBiG e.V. ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

IX. Gewährleistung / Schadenersatz / Haftung

1. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich gegenüber FBiG e.V. angezeigt und gerügt werden. Soweit ein von FBiG e.V. zu vertretender Mangel vorliegt, erfolgt nach Wahl von FBiG e.V. Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung ist FBiG e.V. verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese Kosten nicht dadurch erhöhen, das die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, eine Herabsetzung der entsprechenden Vergütung für diese Bestellung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hatte der Besteller FBiG e.V. eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt, kann er gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Schadensersatz statt Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangen. Soweit der Kaufsache eine zugesicherte oder garantierte Eigenschaft fehlt, haftet FBiG e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Für Mängel die FBiG e.V. nicht zu vertreten hat sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um das Fehlen einer zugesicherten oder garantierten Eigenschaft.
4. Ansprüche nach §437, § 634a BGB verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang, es sei denn, es handelt sich um Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
5. FBiG e.V. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Schäden geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von FBiG e.V. beruhen. Soweit FBiG e.V. grob fahrlässig gehandelt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. FBiG e.V. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern FBiG e.V. schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung egal aus welchem Rechtsgrund, abgesehen von den an anderer Stelle geregelten Verzugsschäden ausgeschlossen. Insoweit haftet FBiG e.V. insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von FBiG e.V. Erfüllungsort.
2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger öffentlichrechtlichen Sondervermögens, ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von FBiG e.V. zuständige Gericht. FBiG e.V. ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.

XI. Ausländische Vertragspartner

Sofern der Vertragspartner seine Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat gelten bei ausschließlicher Anwendung des deutschen Rechts die zuvor genannten Regelungen es sei denn, nachfolgend ist etwas anderes geregelt.
1. Gewährleistung / Schadensersatz / Haftung
1.1. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich gegenüber FBiG e.V. angezeigt und gerügt werden. Soweit ein von FBiG e.V. zu vertretender Mangel vorliegt, erfolgt nach Wahl von FBiG e.V. Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung ist FBiG e.V. verpflichtet, die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen für Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese Kosten nicht dadurch erhöhen, das die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Der Höhe nach ist dieser Aufwendungsersatz begrenzt auf das dreifache des Wertes der mangelhaften Sache.
1.2. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, die Herabsetzung der entsprechenden Vergütung für diese Bestellung oder im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung die Aufhebung des Vertrages zu verlangen.
1.3. Hat FBiG e.V. den Mangel nicht zu vertreten, sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
1.4. Schuldet FBiG e.V. eine Stückschuld, so ist im Falle der Mangelhaftigkeit eine Ersatzlieferung ausgeschlossen.
1.5. FBiG e.V. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schäden geltend macht, die auf Vorsatz beruhen.
1.6. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haftet FBiG e.V. insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
1.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.

2. Rügefristen, überschreiten der Gewährleistungszeit

2.1. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung gerügt werden.
2.2. Für Mängel, die nach Ablauf der Gewährleistungszeit entdeckt werden, bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

Stand Mai 2006

HOMEIMPRESSUMSATZUNGAGBDISCLAIMERKONTAKTGÄSTEBUCHBEITRITTSHOPFORUM

Stand: 18.05.2012      © 2005-2012 by FBiG e.V. • info@fbig.de     
 
Registriert beim AG Fürth unter: VR200074    Freistellungsbescheinigung vom FA Ansbach: 203/107/14217